Bau- und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht - ein weites Feld

Wenn Sie aus Ihrer Arbeit als Bauingenieur oder Architekt heraus in Haftung genommen werden, stehen wir zuverlässig an Ihrer Seite. Die Architektenhaftung ist komplex und bezieht sich nicht nur auf Planungsfehler. Das Architektenrecht umfasst auch die Vergabe von Aufträgen, die Bauleitplanung und Überwachung der Ausführung - immer in Abhängigkeit vom konkreten Vertrag. Wir schöpfen also das Bauplanungsrecht und Vergaberecht komplett für Sie aus und prüfen die Rechtmäßigkeit der Ansprüche oder setzen Ihre Forderungen durch. Wurden Abschlagszahlungen auf Ihre Honorarforderung verweigert, werden wir diese mit Nachdruck beitreiben. Um die gesamte Rechtslage überblicken zu können, sollten Sie zunächst einen ausführlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren - rufen Sie uns einfach an.

Privates Baurecht - wir vertreten Sie professionell

Das Baurecht ist regelmäßig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, wenn beispielsweise im Bauvertragsrecht Mängelansprüche durchgesetzt oder ein Architektenvertrag angefochten werden sollen. Gleichzeitig müssen öffentliches Baurecht beachtet, eine Baugenehmigung entsprechend dem Bebauungsplan beantragt und das Bauordnungsrecht eingehalten werden - Streitigkeiten sind hier vorprogrammiert. Nutzen Sie unsere Kompetenz, um zum einen den gesamten Prozess anwaltlich begleiten und damit absichern zu lassen und zum anderen Ihre Rechte mit Nachdruck einzufordern - wir stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung.